Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Wolf Hotel Zur Linde

 

Allgemeine Regelungen

 

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Wolf Hotel Zur Linde abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Wolf Hotel Zur Linde diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

 

3. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Wolfs Hotel Zur Linde frei festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.

 

4. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einvernehmen mit dem Wolf Hotel Zur Linde und unter Berücksichtigung der Ziffer 1.8. dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Das Wolf Hotel Zur Linde kann jegliche Bestellannahme, Reservierung und ähnliche solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der vollständigen Beigleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Besteller ab 14 Uhr und auf Anfrage zu anderen Zeiten des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hotel bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig vergeben.

 

5. Wünscht der Kunde, dass das Hotel reservierte und nicht in Anspruch genommene Zimmer zu einem günstigeren Preis an andere Kunden weitervermietet, so wird ein gesondertes Entgelt erhoben, das mindestens 50 % der Übernachtungskosten beträgt.

 

6. Ist der Hotelier nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

 

7. Haustiere sind ausdrücklich im Hotel nicht erlaubt.

 

8. Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug. Das Hotel haftet nur für Schäden die nachweislich vom Personal grob fahrlässig verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes angezeigt werden.

 

9. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,- übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist das Wolf Hotel Zur Linde berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Wolf Hotel Zur Linde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Zahlungsermächtigung auch nur einer Rechnung berechtigt das Wolf Hotel Zur Linde alle weiteren und zukünftigen Forderungen die für den Kunden einzustellen sind. Das Wolf Hotel Zur Linde behält sich das Recht vor, bei einer Gesamtreservierung von mehr als 500 € behält sich das Wolf Hotel Zur Linde vor, ein Vorauszahlung in Höhe von 70% der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.

 

10. Das Entgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung per von uns akzeptierten Zahlungsweg zu entrichten. Dies gilt insbesondere für die Buchung der Hotelzimmer per Belastungsermächtigung/Autorisierung für Ihr Kreditkartenkonto oder die Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto. Das gilt insbesondere für Reservierungen per Kreditkarte über Internet Buchungen und Reise-Reservierungssysteme, wo keine persönliche Unterschrift erforderlich ist. Es betrifft auch die Belastung laut § 8, bei Nichterscheinen – No Show.

 

11. Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

 

Stornierungsbedingungen:

 

- Stornierung bis 3 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei.

- Stornierung bis zu 3 Tage vor der Anreise sowie am Anreisetag 80% der gebuchten Leistung.

- Die vor Anreise gemeldeten Personen werden voll berechnet.

  

Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis.

 

Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 11.00 Uhr berechnet das Hotel 60 % der Hotelkosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100 % der Hotelzimmerkosten der nächsten Nacht berechnet.

 

12. Gegenstände und Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels und in den Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlassen werden haftet das Wolf Hotel Zur Linde nicht. Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm während seines Aufenthaltes im Hotel verursacht werden und selbst.

 

13. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Es besteht Rauchverbot im gesamten Hotel.

 

14. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb die Sicherheit des Wolfs Hotel Zur Linde oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Wolf Hotel Zur Linde von dem Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, unabwendbarer und ungewöhnlicher Umstände, wenn dadurch die Leistung des Wolfs Hotel Zur Linde unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

 

15. Ist eine von dem Veranstalter zu erteilende polizeiliche, religiöse oder weltanschauliche Unbedenklichkeit erforderlich, bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Wolf Hotel Zur Linde, dass es eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwerend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Wolf Hotel Zur Linde zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom Wolf Hotel Zur Linde getätigten Aufwendungen verpflichtet.

 

16. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen damit der Hotelier die Chance hat, den Mangel zu beseitigen. Angezeigte und nicht beseitigte Mängel sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber des Wolf Hotels Zur Linde geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren sich in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet worden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Wolf Hotel Zur Linde geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem das Hotel die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

17. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Fulda.

 

Wolf Hotel Zur Linde, Künzell, 10. September 2022